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   BSG, 23.10.1958 - 8 RV 619/57   

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BSG, 23.10.1958 - 8 RV 619/57 (https://dejure.org/1958,1267)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1958 - 8 RV 619/57 (https://dejure.org/1958,1267)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1958 - 8 RV 619/57 (https://dejure.org/1958,1267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 198
  • NJW 1959, 167
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Zu berücksichtigen ist überdies, dass § 7 Abs. 1 Satz 4 SGB II eine Ausnahmevorschrift ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10211 S. 15: "Ausländische Personen, die sich nach § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - auf die Rückausnahme vom Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 berufen [...].") und Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. Bundessozialgericht ?BSG?, Urteil vom 23. Oktober 1958, 8 RV 619/57; BSG, Urteil vom 24. November 2020, B 12 KR 34/19 R; Bundesverwaltungsgericht ?BVerwG?, Beschluss vom 18. März 1961, GrSen 4.60; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005, 2 WD 12/04; BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2005, 2 BvR 957/04).
  • BSG, 18.01.1963 - 11 RV 244/62
    aF (BSG 8, 198 mit weiteren Hinweisen; insoweit auch zustimmend Heuer, die Kriegsopferversorgung" 1962 SO 6) - die tatsächliche und rechtliche Unrichtigkeit dieses Bescheides als kumulative Tatbestandsmerkmale erfordert (Urteil des BSG 15° April 1961 vom.

    es bei dem bisherigen Wortlaut des 9 41 VeerG tatsächliche 32991 rechtliche Unrichtigkeit geblieben° Bei dieser Sachlage kann auch die Gesetzesauslegung zu keinem anderen als dem bisherigen Ergebnis führen (vgl, BSG 8, 198); die , Willensäußerung des 220 Ausschusses, das Gesetz ändern zu wollen, kann nicht als eine nachträgliche authentische Interpretation des Gesetzes angesehen werden° Gegenstand der Auslegung ist allein der in einer gesetzlichen Vor- Wille".

  • SG Dortmund, 28.08.2006 - S 31 AS 340/06
    Selbst wenn man nicht von einem solchen allgemein geltenden Rechtsgrundsatz ausgehen wollte, so hat das BSG diesen Auslegungsgrundsatz jedoch für das Sozialrecht zu Rechts ausdrücklich bejaht (vgl. BSGE 1, S. 56, 60, BSG in NJW 1959, S. 167, 168).

    Selbst wenn man nicht von einem solchen allgemein geltenden Rechtsgrundsatz ausgehen wollte (vgl. dazu Larenz Methodenlehre 6. Auflage Seite 335 f), so hat das Bundessozialgericht diesen Auslegungsgrundsatz jedoch für das Sozialrecht zu Recht ausdrücklich mehrfach anerkannt (vgl. BSGE 1 Seite 56, 60, BSG in NJW 1959 Seite 167, 168).

  • BVerwG, 23.03.1961 - IV C 186.59

    Zulässigkeit der Gewährung von meherern Freibeträgen nach § 267 Abs. 2 Nr. 2 S. 2

    Es kommt also auf den klaren Sinn des Wortlauts, nicht allein auf den reinen Wortlaut an (vgl. a. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Oktober 1958 [NJW 1959 S. 167, 168]).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67

    Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige

    insbeso BSG 8, 198, 204; 17, 105, 107 ff; 23" 2753 276 und SozR Nr° 5 zu @ 1244 a EVO)° Daß vielmehr nach der Wortfassung der Vorschrift hinsichtlich des objektivierten Willens des Gesetzgebers begründete Zweifel offengeblieben sind, lassen gerade die Fälle der vorliegenden Art deutlich erkennen° Daher ist es für die Auslegung des 5 571 Abs" 1 Satz 2 EVO erforderlich" unter Beachtung der in Rechtslehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Auslegungsgesichtspunkte den Sinngehalt des 5 571 Abs° 1 Satz 2 RVG zu ermitteln (vglo Brackmann, aa0" S° 190 p I und die zahlreichen Nachweisungen vor allem aus der Recht- -'7-.
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem

    Tatsachen, die kumulativ neben der rechtlichen Bewertung (BSGE 8, 198, 200 ff; SozR Nr. 19 zu 5 41 VeerG) zweifelsfrei unrichtig sein müssen und die auch nicht möglicherweise zutreffen dürfen, um eine Rücknahme zu erlauben, werden in erster Linie durch den Umfang der Rechtsverbindlichkeit (@ 77 SGG, @ 44 KOV-VfG) begrenzt, die durch eine Berichtigung beseitigt würde.
  • BSG, 11.12.1964 - 10 RV 991/62
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß der Berich- tigungsbeseheid vom 60 Juli 1960 hinsichtlich der Rücknahme der in den Bescheiden von 4" November 1943, 20" Februar 1948, 19" November 1950 und 250 April 1952 anerkannten Gesundheitsstörung "Herzklappenfehler" nach @ 41 VeerG rechtmäßig iste Soweit sich der Kläger dagegen wendet, ist seine, Revision unbegründet° Naeh @ 41 VeerG können Beseheide über Rechtsansprüehe zuunguhsten des Versorgungsberechtigten von der zuständigen Verwaltungsbehörbe durch neuen Bescheid geändert oder aufgehoben werden, wenn ihre tatsächliche und rechtliche Unriehtigkeit im Zeitpunkt ihres Erlasses außer Zweifel steht° Die Verwaltungsbehörde bedarf zum Erlaß dieses Beseheides der Zustimmung des LVersorgA (@ 41 Abs° 2 VeerG-)° Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist die Berichtigung im Sinne des @ 41 VeerG möglich, sowohl die tatsächliche als auch die rechtnur wenn liche Unriehtigkeit des zu beriehtigenden Bescheides im Zeitpunkt seines Erlasses außer Zweifel steht (BSG 8, 198; BSG in SozR VeerG @ 41 Nr" 6)° Das tedeutet9 daß der Entscheidende von der tatsächlichen und rechtlichen Unrichtigkeit des berichtigenden Bescheides poweit überzeugt sein muß, zu.
  • BSG, 22.09.1971 - 10 RV 666/69

    Bei der Anwendung des DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 6 Abs 2 ist der nachgewiesene

    bisl944° Dieser allein am Wortlaut orientierten Anwendung und Auslegung (vgl° BSG 8, 198, 201; 15, 40, 41; 17, 105, 107) des % 6 DVD stehen jedoch erhebliche Bedenken gegenüber, weil sie in Fällen wie dem vorliegenden zu unbilligen und teilweise unverständlichen Ergebnissen führen muß, die mit dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift nicht zu vereinbaren sind (vgl° BSG 11, 185, 188; 14, 258, 25930 Bei dieser Betrachtung ist von dem Grundgedanken des % 6 DVO auszugehen; danach wird durch diese Vorschrift grund» sätzlich ein schutzwürdiges Interesse des Anspruchsberechw tigten anerkannt, einen nachweislich bereits vor der Schädigung erzielten besonderen Berufserfolg des Beschädigten bei der Berechnung des Durchschnittseinkommens zu berück» siehtigen (Vg1" BSG in SozR DVO 1964 zu 5 50 Abs" 5 und 4 BVG, % 6 Nr° 6), In der Regel wird deshalb die in den letzten drei Jahren vor der Schädigung innegehabte Position 11.
  • LSG Hessen, 27.02.1973 - L 2 An 711/72
    Zu beginnen hat die Auslegung stets bei dem Wortlaut des Gesetzes, weil der Wertsinn die Grenzen absteckt, innerhalb derer eine Auslegung überhaupt im Betracht kommt (BVerfG, st. Rspr. seit E 1, 312, vgl. insbes. E 11, 127 ff.: ebenso BGHZ 33, 326 ff; 37, 60 f.; BGHSt 3, 303; 13, 5; 19, 159 f.; BSG 8, 198, 201; 17, 103, 107, BVerwG 17, 43, 47).
  • BSG, 28.04.1966 - 8 RV 865/64
    treffend entschieden hat, auch unter dem Gesichtspunkt des @ 41 VeerG der angefochtene Rücknahmebescheid nicht aufrechterhalten (ebenso BSG 8, 198; 13, 227; 16, 253), " .
  • BSG, 06.10.1964 - 10 RV 867/62
  • BSG, 13.04.1961 - 10 RV 687/58
  • BSG, 06.10.1965 - 10 RV 519/64
  • BSG, 21.01.1965 - 8 RV 237/63
  • BSG, 21.01.1965 - 8 RV 745/64
  • BSG, 21.01.1965 - 8 RV 545/64
  • BSG, 29.05.1962 - 10 RV 979/59
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